Entlassmanagement
Ein optimales und koordiniertes Entlassmanagement beginnt in den Kreiskliniken schon bei der Aufnahme, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können. Denn wir sehen es als unsere Aufgabe, in Ihrem Interesse und nach gesetzlichem Auftrag (Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V), Sie hin zur Entlassung nicht alleine zu lassen und Sie bei der Übergangsphase nach Ihrer Entlassung bestmöglich und sicher wie möglich zu unterstützen. Dies beinhaltet die Planung, Koordination und Organisation der Entlassung unter Berücksichtigung der gesundheitlichen, sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Situation. Unser Ziel: eine qualifizierte Entlassorganisation im Sinne einer optimalen Patientenversorgung.
Was Sie erwartet:
Bereits bei der Aufnahme werden Sie mit dem gesetzlich vorgeschrieben Formblatt über die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines individuellen Entlassmanagements informiert.
Sobald erkennbar ist, dass sich Ihr stationärer Aufenthalt dem Ende neigt, wird von einem fachübergreifenden Team bestehend aus Ärzten, Pflegekräften sowie ggf. Sozialdienstmitarbeiter und Physiotherapeuten ein Entlassplan erstellt und geprüft, ob wir Sie beim Übergang aus der stationären Versorgung weiter unterstützen können. Wird ein individueller Bedarf festgestellt, werden wir Sie darüber informieren. Ihr schriftliches Einverständnis vorausgesetzt können wir Ihnen zum Beispiel bei folgenden Themen behilflich sein:
Planung des Übergangs vom stationären Krankenhausaufenthalt in weiterführende Nachsorgeeinrichtung oder nach Hause:
Unsere Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes informieren und beraten Sie gerne zu folgenden Themen:
Anschlussheilbehandlung (sogenannte „AHB“, umgangssprachlich auch „Reha“ genannt)
- Klärung der Kostenträger
- Klinikauswahl und Terminkoordination
- Antragstellung
Häusliche Pflege
- Beratung zur Versorgung mit Hilfsmitteln (Pflegebett, Rollator, etc.)
- Informationen über Hilfsdienste (z.B. Sozialstation, Essen auf Rädern, Selbsthilfegruppen)
- Informationen zur Verordnung häuslicher Krankenpflege
Unterbringung in Kurzzeitpflege-Einrichtung oder Pflegeheim
- Information zur Finanzierung
- Antragsstellung bei Pflegeversicherung
- Hilfestellung bei der Pflegeplatzsuche
Psychosoziale Probleme und Suchtprobleme
- Beratung und Vermittlung in weiterbehandelnde Einrichtungen
Erstellung von Verordnungen / Rezepten
Bei Entlassungen am Wochenende ist es möglich, dass wir Ihnen benötigte Medikamente zur Überbrückung der Wochenendtage mitgeben können. Darüber hinaus können bei Bedarf folgende Verordnungen erstellt werden. Für Krankenhäuser gilt hierbei ein strenger gesetzlicher Rahmen:
- Bescheinigung über Dauer des stationären Krankenhausaufenthaltes
- Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit Bescheinigung (für die maximale Dauer von 7 Tagen)
- Ausstellung über Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel (gültig maximal 7 Tage)
- Ausstellung für Rezepte (Gültigkeit max. 3 Werktage, kleinste Packungsgröße/N1) – bitte informieren Sie sich vorab über etwaige Zuzahlungen bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
- Verordnung über häusliche Krankenpflege (abhängig von der Genehmigung der Krankenkasse)
- Ausstellung eines Transportscheines falls eine Verlegung / Entlassung mit einem Krankenfahrdienst geplant ist.
Entlassbrief
Für Ihren Hausarzt/Facharzt erhalten Sie einen Entlassungsbrief, der neben der Diagnose und durchgeführten Therapie auch Vorschläge zur weiteren Behandlung und den Medikamentenplan enthält sowie Informationen zum Ansprechpartner der Klinik (Name des behandelnden Krankenhausarztes sowie Telefonnummer bei Rückfragen). Als Patient erhalten Sie ebenfalls den Medikamentenplan sowie weitere Informationen/Hinweise zu Ihrer Behandlung. Bitte suchen Sie Ihren Hausarzt/Facharzt, wenn nicht anders besprochen, baldmöglichst nach der Entlassung auf. Von ihm erhalten Sie auch ein Rezept für weiterhin benötigte Medikamente oder Verordnungen.
Entlassungstag
Sofern nichts anderes festgelegt wurde, lassen Sie sich am Entlassungstag zur besprochenen Uhrzeit von einem Angehörigen abholen. Sofern sich aus dem Entlassgespräch noch offene Fragen ergeben haben, kontaktieren Sie bitte das Pflegepersonal oder den Stationsarzt.
Entlassungscheckliste
- Abschlussgespräch mit dem Stationsarzt/behandelnden Arzt?
- Entlassungsbrief?
- Angehörige informiert?
- Telefon abgemeldet?
- Restguthaben und Pfand für die Telefonkarte abgeholt?
- Alles eingepackt – nichts vergessen?