Hinweisgeber Meldeformular
Meldung eines Verstoßes gegen Unionsrecht (sog. Whistleblower)
Personen, die der Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH Verstöße gegen das Unionsrecht melden, haben entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1937 (sog. „EU-Whistleblowing-Richtlinie“) Anspruch auf Schutz, sofern sie hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprechen und dass sie in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.
In den Anwendungsbereich der EU-Whistleblowing-Richtlinie fallen:
- Verstöße, die folgende Bereiche betreffen:
i) öffentliches Auftragswesen,
ii) Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
iii) Produktsicherheit und -konformität,
iv) Verkehrssicherheit,
v) Umweltschutz,
vi) Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
vii) Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
viii) öffentliche Gesundheit,
ix) Verbraucherschutz,
x) Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen; - Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen;
- Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft
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