Rechtsgrundlagen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren sowie Verletzungen zu beenden.
Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH mit ihren Tochtergesellschaften bekennt sich zu dieser Gesetzgebung und betrachtet die damit verbundenen Pflichten als zentrales Element. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer KHDW Grundsatzerklärung.
Hinweisgebermeldeformular
Personen, die der Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH Verstöße gegen das Unionsrecht melden, haben entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1937 (sog. „EU-Whistleblowing-Richtlinie“) Anspruch auf Schutz, sofern sie hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprechen und dass sie in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.
Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie gerne unser Formular: Hinweisgebermeldeformular